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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97   

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https://dejure.org/1997,896
VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97 (https://dejure.org/1997,896)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 (https://dejure.org/1997,896)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 (https://dejure.org/1997,896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; keine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Absehen von einer nicht beantragten Beweiserhebung bei anwaltlich vertretener Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 319 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 299
  • DVBl 1997, 1343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97
    Ein Gericht verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (im Anschluß an die ständige Rechtspr des BVerwG, vgl ua Beschl v 22.2.1988 - 7 B 28/88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl v 24.11.1977 - VI B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).

    Ein Gericht verstößt deshalb grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (st. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschl. v. 22.2.1988 - 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl. v. 24.11.1977 - VI B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97
    Ein Gericht verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (im Anschluß an die ständige Rechtspr des BVerwG, vgl ua Beschl v 22.2.1988 - 7 B 28/88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl v 24.11.1977 - VI B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).

    Ein Gericht verstößt deshalb grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (st. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschl. v. 22.2.1988 - 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl. v. 24.11.1977 - VI B 16.77 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21

    Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299).

    Soweit die Klägerin in der Antragsschrift schließlich pauschal auf ihren erstinstanzlichen Vortrag in der Klageschrift vom 20.01.2021 und der Replik vom 30.03.2021 verweist, ohne sich mit den auf dieses Vorbringen bezogenen Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen, genügt ihr Vortrag nicht den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 B 179.93 - juris Rn. 3 zu § 133 VwGO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2001 - 8 S 2385/01 - juris Rn. 3; Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - juris Rn. 4; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 80).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 3026/18

    Aufschüttung der Geländeoberfläche zur Verringerung der Abstandsfläche

    Den sich aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ergebenden Darlegungsanforderungen ist dabei nur genügt, wenn sich der Antrag mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und im Einzelnen darlegt, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen sie ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 -, VBlBW 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299).
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